Verbreitung von Urheberrechtlich geschütztem Material (z.B. Streamen von Filmen, Videos, Musik im Konferenzraum
Nutzung als Live Event Streaming / Broadcast System. Davon ausgenommen sind: Bildungseinrichtungen,
Gruppen, Vereine, soziale Einrichtungen und Körperschaften der Zivilgesellschaft/ des öffentliche Rechts
Medizin, Notfallversorgung, Technisches Hilfswerk, Feuerwehr, Forschung und Lehre und Kirchen/Gottesdienste
Jegliche kommerzielle Nutzung, z.B. für Werbezwecke, Verkauf von Dienstleistungen, Online-Handel und Online-Kurse
Nutzung durch nach deutschem Recht verbotenen Gruppen, Parteien und Vereinigungen